Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Yogalehrerin Christina von Krosigk (YCvK)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) finden ab dem 01.12.2020 Anwendung.

1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGB gelten für jegliche Kurse, Workshops und sonstigen Angebote von YCvK, sofern sich nicht aus einzelvertraglichen Vereinbarungen etwas anderes ergibt.

2 Angebote

YCvK bietet wechselnde Yogaangebote wie Kurse, Workshops und Personal Training an unterschiedlichen Veranstaltungsorten in Deutschland an (im Folgenden „Veranstaltungen“ genannt).

3 Teilnahmefähigkeit

Bei allen Angeboten (Kursen, Veranstaltungen, Personal Training o.ä.) ist Selbstverantwortlichkeit und normale psychische und physische Belastbarkeit vorausgesetzt.

Befindet sich der Teilnehmer in ärztlicher und/oder psychotherapeutischer Behandlung, so ist die Teilnahme an den Angeboten von YCvK nur mit vorheriger Absprache und Genehmigung durch den jeweiligen Arzt bzw. Therapeuten möglich. Bestehen Vorerkrankungen und/oder Beeinträchtigungen, die zu einer Einschränkung der Teilnahme an einem Kurs oder Veranstaltung führen könnten, ist der Teilnehmer verpflichtet, YCvK vor der Teilnahme darüber zu informieren.

4 Fälligkeit Teilnahmegebühren und Stornierungsgebühren

4.1 Teilnahmegebühren für Kurse und Veranstaltungen sind im Voraus per Banküberweisung oder Paypal zu zahlen. Zahlungen direkt vor bzw. bei Beginn des Kurses oder der Veranstaltung sind nur in Ausnahmefällen möglich und bedürfen vorheriger Absprache. Der Platz für einen Kurs oder eine Veranstaltung ist erst reserviert, wenn die volle Teilnahmegebühr eingegangen ist.

4.2. Sofern individualvertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist, ist die vereinbarte Teilnahmegebühr spätestens 5 Tage nach Erhalt der Rechnung und ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Für den Fall der Nichtzahlung der Teilnahmegebühr behält sich YCvK einen Ausschluss des Teilnehmers vom Kurs oder der Veranstaltung vor. Im Falle der Überweisung hat der Teilnehmer vor Kurs- bzw. Veranstaltungsbeginn den Nachweis zu erbringen, dass er die Überweisung vorgenommen hat.

4.3. Eine Stornierung der Teilnahme durch einen angemeldeten Teilnehmer ist in Textform (Brief oder Email) vorzunehmen.

Bei schriftlicher Stornierung der Teilnahme an einem Kurs oder einer Veranstaltung durch den Teilnehmer bis zu 14 Tage vor dem Beginn erstattet YCvK 50 % des kompletten Betrages zurück. Innerhalb von 14 Tagen vor Beginn eines Kurses oder einer Veranstaltung ist eine Rückerstattung des Betrages ausgeschlossen. Sollte der Teilnehmer eine Ersatzperson finden, die anstelle seiner am Kurs oder der Veranstaltung teilnimmt, ist dies möglich. Sofern dieser die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt und eine eigene verbindliche Anmeldung des Ersatzteilnehmers vorliegt, entstehen keine Stornogebühren. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers setzt die Zustimmung von YCvK voraus.

Bei Nichterscheinen des Teilnehmers oder bei nur zweitweiser Teilnahme an einem Kurs oder einer Veranstaltung wird die volle Teilnahmegebühr berechnet.

4.4 Müssen Einzeltermine eines Kurses aufgrund einer Erkrankung der Lehrerin, räumlicher Engpässe, höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe abgesagt werden, so informiert YCvK den Teilnehmer darüber schnellstmöglich und erstattet dem Teilnehmer den anteiligen Betrag zurück.

4.5 Müssen Veranstaltungen aufgrund mangelnder Teilnehmeranzahl, einer Erkrankung der Lehrerin, räumlicher Engpässe, höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe abgesagt werden, so informiert YCvK den Teilnehmer darüber schnellstmöglich und erstattet dem Teilnehmer den gezahlten Betrag zurück.

4.6 Die Absage erfolgt durch Kontaktierung der Teilnehmer per Telefon oder Email. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er seine Kenntnisnahme von der Absage ermöglicht, indem er erreichbar ist.

5 Corona-Schutzverordnung

5.1 Sollte aufgrund einer getroffenen Regelung des Landes NRW oder der Kommune, in der der Kurs oder die Veranstaltung stattfindet, aktuelle Bestimmungen vorsehen, dass das Grundprinzip „getestet, geimpft, genesen“ gilt, so bedeutet dies:

– Es muss vom Teilnehmer ein negativer Test vorgelegt werden, dessen Durchführung nicht länger als 48 Stunden zurückliegen darf.

– Alternativ dazu kann ein Nachweis über eine vollständige Impfung vorgelegt werden. Die vollständige Immunisierung muss mindestens 14 Tage zurückliegen.

– Oder eine Genesung von der Covid-19-Erkrankung in den vergangenen 6 Monaten muss vorgelegt werden.

Kann ein Teilnehmer den Nachweis am aktuellen Datum und vor Beginn der Veranstaltung nicht erbringen, wird er von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Kursgebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.

5.2 Sollte aufgrund einer getroffenen Regelung des Landes NRW oder der Kommune, in der der Kurs oder die Veranstaltung stattfindet, aktuelle Bestimmungen vorsehen, dass das Grundprinzip „geimpft oder genesen“ gilt, so bedeutet dies:

– Es muss ein Nachweis über eine vollständige Impfung vorgelegt werden. Die vollständige Immunisierung muss mindestens 14 Tage zurückliegen.

– Oder eine Genesung von der Covid-19-Erkrankung in den vergangenen 6 Monaten muss vorgelegt werden.

Git das Prinzip 2G+, so bedeutet dies:

Es ist zusätzlich zum Prinzip „geimpft oder genesen“ ein Nachweis über einen offiziellen Schnelltest (max. 24 Std.) oder PCR-Test (max. 48 Std.) vor jeder Stunde beizubringen.

Kann ein Teilnehmer den Nachweis am aktuellen Datum und vor Beginn der Veranstaltung nicht erbringen, wird er von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Kursgebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.

6 Haftung

6.1 YCvK haftet für etwaige Schäden insoweit, als (a) YCvK, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; Die Haftung von YCvK in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; (b) schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen; (c) sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.

6.2 Darüber hinaus haftet YCvK, auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, die YCvK oder ihre Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.

6.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

6.4 Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Für die von Teilnehmern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt YCvK keine Haftung.

6.5 YCvK haftet nicht für Schäden und Verletzungen, die durch eigenes Verschulden der Teilnehmer/in entstehen.

6.6 YCvK sichert für keine seiner Leistungen besondere Eigenschaften, insbesondere Erfolgsversprechen zu.

7. Höhere Gewalt

7.1. Bei Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere bei behördlichen Verfügungen, Aussperrungen und ähnlichen Ereignissen, die außerhalb der Einflusssphäre der betroffenen Partei liegen, ist diese für die Dauer und im Umfang des Ereignisses von ihren Leistungspflichten aus dem Einzelvertrag, seinen eventuellen Anlagen und diesen AGB befreit.

7.2. Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über Art und voraussichtliche Dauer des Ereignisses informieren.

7.3. Die zwischen den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um den Zeitraum, in dem die Vertragspartei wegen höherer Gewalt nicht dazu in der Lage ist, die von ihr geschuldete Leistung zu erbringen.

8 Aufrechnung

Ein Aufrechnungsrecht des Nutzungsberechtigten besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

9 Erfüllungsort

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort Bottrop.

10 Urheberschutz, Copyright

Die kursbegleitenden Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und nur zur persönlichen Information des Teilnehmers bestimmt. Jedwede Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von Christina von Krosigk zulässig.

11 Datenschutz

YCvK weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

12 Schlussbestimmungen, Sonstiges

12.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Regelung.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser AGB im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in dem Einzelvertrag, seinen Anlagen sowie diesen AGB zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Einzelvertrag, seine Anlagen oder diese AGB eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

12.3. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Bottrop-Kirchhellen, 01. Dezember 2021